Diese Eintragung gilt nur fr Gegenstnde, wie Maschinen, Gerte oder Einrichtungen, die gefhrliche Gter als Rckstnde oder als Bestandteil der Gegenstnde enthalten. Sie darf nicht fr Gegenstnde verwendet werden, fr die in Kapitel 3.2 Tabelle A bereits eine offizielle Benennung fr die Befrderung besteht. Gegenstnde, die unter dieser Eintragung befrdert werden, drfen nur gefhrliche Gter enthalten, die fr eine Befrderung in bereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 3.4 (begrenzte Mengen) zugelassen sind. Die Menge gefhrlicher Gter im Gegenstand darf die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a fr jedes einzelne enthaltene gefhrliche Gut angegebene Menge nicht berschreiten. Wenn der Gegenstand mehrere gefhrliche Gter enthlt, muss jedes gefhrliche Gut getrennt eingeschlossen sein, um zu verhindern, dass diese whrend der Befrderung gefhrlich miteinander reagieren (siehe Unterabschnitt 4.1.1.6). Wenn sichergestellt werden muss, dass flssige gefhrliche Gter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, mssen Ausrichtungspfeile gem den Vorschriften des Unterabschnitts 5.2.1.10 mindestens auf zwei gegenberliegenden senkrechten Seiten angebracht sein, wobei die Pfeile in die richtige Richtung zeigen.